Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in Deutschland
Für ein Lamellendach brauchen Sie in den meisten Bundesländern bis zu einer bestimmten Größe keine Baugenehmigung. Solche Vorhaben gelten als verfahrensfrei. Die Grenzen sind je Bundesland verschieden. Fragen Sie vorab bei Ihrer Gemeinde nach. Im Herbst länger den eigenen Garten nutzen können? Da schafft ein Lamellendach Abhilfe. Dieser Ratgeber gibt Ihnen wertvolle Tipps, damit Ihre geplante Terrassenüberdachung ein voller Erfolg wird.
Die folgenden Angaben stammen aus den Bauordnungen der Bundesländer (Stand: Oktober 2026). Sie dienen als erste Orientierung.
In Deutschland gibt es in jedem Bundesland andere Regelungen bezüglich Baugenehmigung und Bauaufsicht. Je nach konkreten Bauvorhaben ist dafür eine Baugenehmigung notwendig und es muss ein Bauantrag bei der jeweiligen Gemeinde eingebracht werden. In den meisten Bundesländern sind Terrassenüberdachungen bis zu einer gewissen Fläche und Tiefe als verfahrensfreie Vorhaben eingestuft. Das ist in der jeweiligen Bauordnung des Landes geregelt. Trotz des vereinfachten Verfahrens müssen die jeweiligen Vorschriften wie der Bebauungsplan, Abstandsregeln, Denkmalschutzbestimmungen oder weitere Vorschriften beachtet werden.
Klären Sie Ihr Bauvorhaben vorab mit der zuständigen Gemeinde ab. Sie sagt Ihnen, ob und welche Genehmigung Sie für Ihr Lamellendach brauchen. Danach lohnt der Blick aufs Budget. Was ein Lamellendach kostet, lesen Sie auf der Seite Lamellendach Preis.
Notwendige Unterlagen für Bauanträge
Bauantragsformulare finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer. Links dazu finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber. Neben dem Antrag brauchen Sie in der Regel diese Unterlagen:
- Ausgefülltes Bauantragsformular
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lage- und Freiflächenplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche
- Technische Nachweise
- Angaben zur Erschließung des Grundstücks
- Nachweis zu PKW-Stellplätzen
- Abweichungsantrag
Informieren Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde und fragen Sie nach, welche Unterlagen für Ihr Bauvorhaben notwendig sind. Wird das neue Dach im Zuge eines Neu- oder Umbaus geplant, ist sowieso eine Baugenehmigung notwendig. Für den nachträglichen Bau einer Terrassenüberdachung finden Sie nachstehend die Vorgaben, die als verfahrensfreie Vorhaben gelten.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen je Bundesland
Der Bau eines Terrassendachs ist in den meisten Bundesländern bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei. Darüber hinaus ist in jedem Fall ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht mit den jeweiligen Landesbauordnungen und den zuständigen Ansprechpartnern je Bundesland. Verfahrensfrei bedeutet auch, dass Sie als Bauherr selbst prüfen müssen, ob das Vorhaben zulässig ist. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach und informieren Sie vorab, das schafft Klarheit:
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Bayern
In Bayern sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO). Eine Tiefengrenze nennt das Gesetz nicht. Abstandsflächen, Bebauungsplan und andere Vorschriften gelten trotzdem. Klären Sie Details vor Baubeginn mit Ihrer Gemeinde.
Verfahrensfreie Bauvorhaben Bayern BayBO Art. 57
Ansprechpartner Bauvorhaben Bayern
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Nordrhein-Westfalen
Auch hier ist eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,5 m grundsätzlich ein genehmigungsfreies Vorhaben.
Verfahrensfreie Bauvorhaben NRW BauO NRW § 62
Ansprechpartner Bauvorhaben NRW
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Baden-Württemberg
Im Bundesland Baden-Württemberg zählen Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche als verfahrensfreies Bauvorhaben.
Verfahrensfreie Bauvorhaben Baden-Württemberg
Ansprechpartner Baden-Württemberg
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Hessen
Überdachungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 gelten als verfahrensfreie Bauvorhaben.
Untere Bauaufsichtsbehörden in Hessen
Verfahrensfreie Bauvorhaben Hessen HBO 2018 § 63
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Niedersachsen
In Niedersachsen sind Terrassendächer bis 40 m² Grundfläche verfahrensfrei. Sie müssen aber 3 m Abstand zur Nachbargrenze halten (Anhang zu § 60 NBauO, Nr. 1.8). Fragen Sie vor dem Bau bei Ihrer Bauaufsicht nach:
Untere Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Schleswig-Holstein
Terrassenüberdachungen zählen in Schleswig-Holstein als verfahrensfreie Bauvorhaben, wenn es sich um eine ebenerdige Überdachung mit einer Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m handelt.
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
Untere Bauaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind Terrassenüberdachungen bis 40 m² Fläche verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V). Eine Tiefengrenze gibt es seit Juni 2026 nicht mehr.
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Bauaufsichtsbehörden Mecklenburg-Vorpommern
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind ebenerdige Terrassendächer an Wohnhäusern der Klassen 1 bis 3 frei von einer Genehmigung. Der Raum unter dem Dach darf höchstens 50 m³ groß sein (§ 62 LBauO). Im Außenbereich gilt das nicht. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Rheinland-Pfalz
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Saarland
Im Saarland sind Terrassendächer seit der neuen Bauordnung 2025 verfahrensfrei. Eine feste Größengrenze gibt es nicht mehr (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO). Bebauungsplan und Abstände gelten weiter.
Landesbauordnung des Saarlandes (LBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Saarland
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Sachsen
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m ist in Sachsen keine extra Terrassenüberdachung Baugenehmigung notwendig.
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Thüringen
In Thüringen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO).
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Thüringen
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Sachsen-Anhalt
Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche sind in Sachsen-Anhalt verfahrensfrei (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA). Eine Tiefengrenze nennt das Gesetz nicht.
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: Baurecht und Bauaufsicht
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Brandenburg
In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 Nr. 11 BbgBO).
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Brandenburg
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Bremen
In Bremen gelten Terrassen einschließlich möglicher Überdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3,50 m als verfahrensfreies Bauvorhaben.
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Bauaufsicht Bremen: digitale Baugenehmigung
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Berlin
Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m gelten in Berlin als verfahrensfreie Bauvorhaben. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde noch vor Baubeginn über Ihr geplantes Terrassendach:
Bauordnung für Berlin (BauOBln)
Liste der Baugenehmigungsbehörden der Bezirke von Berlin
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Hamburg
In Hamburg gelten Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3,0 m vor Erdgeschossen sowie untergeordnete Überdachungen wie zum Beispiel Hauseingangsüberdachungen als verfahrensfreie Vorhaben.
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Zuständige Einrichtung für Bauangelegenheiten nach Wohnanschrift
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