Terrassenüberdachung Baugenehmigung Österreich

Eine Terrassenüberdachung ist eine ideale Ergänzung für verlängertes Verweilen im Garten oder auf der Terrasse, auch wenn das Wetter nicht mitspielt. Dieser Ratgeber soll als erste Orientierung bei der Frage helfen, ob für die geplante Terrassenüberdachung immer eine Baugenehmigung notwendig ist, und wie Sie bei Bedarf einfach zu einer Baugenehmigung kommen. Eines vorweg, Ihr Bauvorhaben muss immer der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Bauvorhaben. Grundsätzlich wird in Österreich zwischen bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen und geringfügigen bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben unterschieden. Je nach Bundesland und Bauvorhaben kann es zu einer Bauverhandlung kommen. Dabei dürfen alle involvierten Personen ihre geltenden Rechte zum Ausdruck bringen. [1]

Die folgenden Infos wurden von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer zusammengetragen (Stand: Februar 2021) und  dienen als Erstinformation.

Terrassendach Baugenehmigung Österreich

In Österreich sind Bauvorhaben je Bundesland geregelt. Je nach Bundesland bzw. Gemeinde kann für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung notwendig sein. Unabhängig von der Baugenehmigung müssen baurechtliche Vorschriften wie Mindestabstände zum Nachbarn etc. eingehalten werden. Links zu den Bauordnungen und Gesetzen finden Sie am Ende dieses Ratgebers.

Informieren Sie sich unbedingt vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei jedem Bewilligungsantrag notwendig (keine Gewähr auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit):

  • Baupläne
  • schriftliche Baubeschreibung
  • Nachweis des Grundeigentums
  • statische Berechnungen
  • Energieausweis

Je nach Bauvorhaben müssen weitere Unterlagen eingereicht werden. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt nach, welche Unterlagen für Ihr geplantes Terrassendach notwendig sind.

Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde

Auf der Webseite oesterreich.gv.at finden Sie weitere Informationen. Die jeweilige Gemeinde kann bei Fragen rund um Ihr Terrassendach Bauvorhaben behilflich sein. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle nach, damit Sie die rechtliche Lage für Ihre Terrassenüberdachung vorab abklären können.

Terrassenüberdachung Baugenehmigung je Bundesland

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften. Hier finden Sie einen groben Überblick über die jeweiligen Bestimmungen Ihres Bundeslands. Ob eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung notwendig ist, sollte immer vorab mit der zuständigen Baubehörde abgeklärt werden:

Burgenland

Freistehende Nebengebäude auf Baugrundstücken und auf Hausgärten bis zu einer Größe von 20 m² (darunter fallen Gartenhütten, Poolhäuser, Pergola, Car-Port) zählen im Burgenland seit 2018 zu den geringfügigen Bauvorhaben und sind im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nicht mehr bewilligungspflichtig. Einen detaillierten Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz finden Sie hier:

Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz 2019

Kärnten

In Kärnten benötigt man für Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche bis zu 40 m² und einer Maximalhöhe von 3,50 m keine extra Baubewilligung. Das Bauvorhaben ist aber mitteilungspflichtig. Das grundsätzlich bewilligungsfreie Bauvorhaben einer Terrassenüberdachung muss trotzdem dem Flächenwidmungsplan, dem Bebauungsplan, der Kärtner Bauvorschrift, etc. entsprechen. Der Bauwerber ist für deren Einhaltung verantwortlich.

Informationen zu Bauvorhaben in Kärnten

Niederösterreich

Für die Baugenehmigung in Niederösterreich gelten je nach Anwendung verschiedene Regelungen. Grundsätzlich muss eine Terrassenüberdachung genehmigt werden, einen Leitfaden den Landes Niederösterreich finden Sie hier:

Bauvorhaben FAQ des Landes Niederösterreich

Oberösterreich

In Oberösterreich gelten Terrassendächer bis zu einer Fläche von 35m² als anzeigepflichtiges Bauvorhaben. Das bedeutet, dass vor Beginn der Bauausführung eine Bauanzeige eingebracht werden muss. Genauere Informationen zur Baugenehmigung in Oberösterreich finden Sie hier:


Oö. Bauordnung

Salzburg:

In Salzburg benötigen Sie für jedes Bauvorhaben bzw. Zubau eine Bewilligung. Klären Sie ihr geplantes Terrassendach vorab mit der zuständigen Behörde ab. In Salzburg gibt es ein eigenes Servicecenter für Erstinformationen. Lassen Sie sich vor Bau Ihrer Terrassenüberdachung auf jeden Fall beraten, um zu erfahren welche Unterlagen für die Terrassenüberdachung Baugenehmigung notwendig sind:

Service Center Bauen – Land Salzburg
Online Antrag Baubewilligung Salzburg Stadt

Steiermark:

Terrassenüberdachungen gelten bis zu einer Fläche von 40 m² als bewilligungsfrei. Trotzdem gilt eine Anzeigepflicht für das Bauvorhaben. Ist die Fläche über 40 m², dann benötigt man eine Baubewilligung.

Informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Bauamt:

Zuständige Stellen Baurecht Steiermark

Tirol:

In Tirol ist für eine Terrassenüberdachung ein Bauansuchen zu stellen. Welche Unterlagen dafür notwendig sind, erfahren Sie bei der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Landes Tirol:

Zuständige Stelle Baurecht Tirol

Vorarlberg:

In Vorarlberg wird zwischen bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige und freie Bauvorhaben unterschieden. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, welches Bauvorhaben für Ihre Situation zutrifft.

Zuständige Stelle Baurecht Vorarlberg

Wien:

In Wien ist für Terrassenüberdachungen die Baupolizei MA37 zuständig. Gemäß § 62a sind Flugdächer mit einer bebauten Fläche von maximal 25 m² und einer lotrecht zur bebauten Fläche gemessenen Höhe von höchstens 2,50 m auf einer unmittelbar bebaubaren Flächen, ausgenommen in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperren ohne Baubewilligung möglich. Handelt es sich um einen Zubau, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Sprechen Sie vorab mit der zuständigen Stelle über Ihr Bauvorhaben.

Baupolizei MA37