Eine Terrassenüberdachung ist eine ideale Ergänzung für verlängertes Verweilen im Garten oder auf der Terrasse, auch wenn das Wetter nicht mitspielt. Dieser Ratgeber soll als erste Orientierung bei der Frage helfen, ob für die geplante Terrassenüberdachung immer eine Baugenehmigung notwendig ist, und wie Sie bei Bedarf einfach zu einer Baugenehmigung kommen. Eines vorweg, Ihr Bauvorhaben muss immer der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
In Österreich gibt es verschiedene Arten von Bauvorhaben. Grundsätzlich wird in Österreich zwischen bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen und geringfügigen bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben unterschieden. Je nach Bundesland und Bauvorhaben kann es zu einer Bauverhandlung kommen. Dabei dürfen alle involvierten Personen ihre geltenden Rechte zum Ausdruck bringen. [1]
Die folgenden Infos wurden von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer zusammengetragen (Stand: Februar 2021) und dienen als Erstinformation.
In Österreich sind Bauvorhaben je Bundesland geregelt. Je nach Bundesland bzw. Gemeinde kann für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung notwendig sein. Unabhängig von der Baugenehmigung müssen baurechtliche Vorschriften wie Mindestabstände zum Nachbarn etc. eingehalten werden. Links zu den Bauordnungen und Gesetzen finden Sie am Ende dieses Ratgebers.
Informieren Sie sich unbedingt vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde.
Folgende Unterlagen sind bei jedem Bewilligungsantrag notwendig (keine Gewähr auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit):
Je nach Bauvorhaben müssen weitere Unterlagen eingereicht werden. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt nach, welche Unterlagen für Ihr geplantes Terrassendach notwendig sind.
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften. Hier finden Sie einen groben Überblick über die jeweiligen Bestimmungen Ihres Bundeslands. Ob eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung notwendig ist, sollte immer vorab mit der zuständigen Baubehörde abgeklärt werden:
Freistehende Nebengebäude auf Baugrundstücken und auf Hausgärten bis zu einer Größe von 20 m² (darunter fallen Gartenhütten, Poolhäuser, Pergola, Car-Port) zählen im Burgenland seit 2018 zu den geringfügigen Bauvorhaben und sind im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nicht mehr bewilligungspflichtig. Einen detaillierten Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz finden Sie hier:
In Kärnten benötigt man für Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche bis zu 40 m² und einer Maximalhöhe von 3,50 m keine extra Baubewilligung. Das Bauvorhaben ist aber mitteilungspflichtig. Das grundsätzlich bewilligungsfreie Bauvorhaben einer Terrassenüberdachung muss trotzdem dem Flächenwidmungsplan, dem Bebauungsplan, der Kärtner Bauvorschrift, etc. entsprechen. Der Bauwerber ist für deren Einhaltung verantwortlich.
Für die Baugenehmigung in Niederösterreich gelten je nach Anwendung verschiedene Regelungen. Grundsätzlich muss eine Terrassenüberdachung genehmigt werden, einen Leitfaden den Landes Niederösterreich finden Sie hier:
In Oberösterreich gelten Terrassendächer bis zu einer Fläche von 35m² als anzeigepflichtiges Bauvorhaben. Das bedeutet, dass vor Beginn der Bauausführung eine Bauanzeige eingebracht werden muss. Genauere Informationen zur Baugenehmigung in Oberösterreich finden Sie hier:
In Salzburg benötigen Sie für jedes Bauvorhaben bzw. Zubau eine Bewilligung. Klären Sie ihr geplantes Terrassendach vorab mit der zuständigen Behörde ab. In Salzburg gibt es ein eigenes Servicecenter für Erstinformationen. Lassen Sie sich vor Bau Ihrer Terrassenüberdachung auf jeden Fall beraten, um zu erfahren welche Unterlagen für die Terrassenüberdachung Baugenehmigung notwendig sind:
Service Center Bauen – Land Salzburg
Online Antrag Baubewilligung Salzburg Stadt
Terrassenüberdachungen gelten bis zu einer Fläche von 40 m² als bewilligungsfrei. Trotzdem gilt eine Anzeigepflicht für das Bauvorhaben. Ist die Fläche über 40 m², dann benötigt man eine Baubewilligung.
Informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Bauamt:
In Tirol ist für eine Terrassenüberdachung ein Bauansuchen zu stellen. Welche Unterlagen dafür notwendig sind, erfahren Sie bei der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Landes Tirol:
In Vorarlberg wird zwischen bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige und freie Bauvorhaben unterschieden. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, welches Bauvorhaben für Ihre Situation zutrifft.
In Wien ist für Terrassenüberdachungen die Baupolizei MA37 zuständig. Gemäß § 62a sind Flugdächer mit einer bebauten Fläche von maximal 25 m² und einer lotrecht zur bebauten Fläche gemessenen Höhe von höchstens 2,50 m auf einer unmittelbar bebaubaren Flächen, ausgenommen in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperren ohne Baubewilligung möglich. Handelt es sich um einen Zubau, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Sprechen Sie vorab mit der zuständigen Stelle über Ihr Bauvorhaben.
Informieren Sie sich vorab über die geltenden Gesetze und Verordnungen bei Ihrer Gemeinde. Sie haben bereits ein Lamellendach geplant?
Das Support Team von my-pergola24.com steht Ihnen für allgemeine Fragen zu Plänen und Bauvorhaben gerne zu Verfügung.
Zusätzlich finden Sie nachstehend eine Übersicht der jeweils aktuell gültigen Fassung der Baugesetze und Verordnungen je Bundesland:
Liste der aktuell gültigen Baugesetze und Verordnungen
Bauen und Wohnen in Österreich