Terrassenüberdachung Baugenehmigung Deutschland

Grundsätzlich benötigt man für alle Bauvorhaben in Deutschland eine Baugenehmigung. Für kleinere Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen bis zu einer gewissen Größe hat der Gesetzgeber aber zahlreiche Vereinfachungen geschaffen, damit diese auch ohne Baugenehmigung realisiert werden können. Im Herbst länger den eigenen Garten nutzen können? Da schafft ein Lamellendach Abhilfe. Dieser Ratgeber gibt Ihnen wertvolle Tipps, damit Ihre geplante Terrassenüberdachung ein voller Erfolg wird.

Die folgenden Infos wurden von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer zusammengetragen (Stand: Februar 2021) und  dienen als Erstinformation.

Terrassendach Baugenehmigung in Deutschland

In Deutschland gibt es in jedem Bundesland andere Regelungen bezüglich Baugenehmigung und Bauaufsicht. Je nach konkreten Bauvorhaben ist dafür eine Baugenehmigung notwendig und es muss ein Bauantrag bei der jeweiligen Gemeinde eingebracht werden. In den meisten Bundesländern sind Terrassenüberdachungen bis zu einer gewissen Fläche und Tiefe als verfahrensfreie Vorhaben eingestuft. Das ist in der jeweiligen Bauordnung des Landes geregelt. Trotz des vereinfachten Verfahrens müssen die jeweiligen Vorschriften wie der Bebauungsplan, Abstandsregeln, Denkmalschutzbestimmungen oder weitere Vorschriften beachtet werden.  Klären Sie Ihr Bauvorhaben vorab mit der zuständigen Gemeine ab. Sie kann Ihnen im Zweifel mitteilen, ob und welche Genehmigungen notwendig sind, um Ihr Terrassendach bauen können.

Informieren Sie sich unbedingt vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde

Notwendige Unterlagen für Bauanträge

Bauantragsformulare finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer. Links dazu finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber. Neben dem Antrag sind

  • Ausgefülltes Bauantragsformular
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Lage- und Freiflächenplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche
  • Technische Nachweise
  • Angaben zur Erschließung des Grundstücks
  • Nachweis zu PKW-Stellplätzen
  • Abweichungsantrag

Informieren Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeine und fragen Sie nach, welche Unterlagen für Ihr Bauvorhaben notwendig sind. Wird das neue Dach im Zuge eines Neu- oder Umbaus geplant, ist sowieso eine Baugenehmigung notwendig. Für den nachträglichen Bau einer Terrassenüberdachung finden Sie nachstehend die Vorgaben, die als verfahrensfreie Vorhaben gelten.

Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen je Bundesland

Der Bau eines Terrassendachs ist in den meisten Bundesländern bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Baugenehmigung an die zuständige Behörde zu stellen. Nachstehen finden Sie eine Übersicht mit den jeweiligen Landesbauordnungen und den zuständigen Ansprechpartnern je Bundesland. Vertragsfreie Verfahren bedeutet auch, dass der Bauherr in eigener Verantwortung prüfen muss, ob das geplante Bauvorhaben umgesetzt werden darf. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach und informieren Sie vorab, das schafft Klarheit:

Bayern

In Bayern ist für Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m ein vereinfachtes Verfahren möglich. Das heißt, Sie können unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften das Bauvorhaben verwirklichen. Welche speziellen Regelungen gelten, sollten Sie vor Baubeginn mit Ihrer Gemeinde abklären.

Verfahrensfreie Bauvorhaben Bayern BayBO Art. 57
Ansprechpartner Bauvorhaben Bayern

Nordrhein-Westfalen

Auch hier ist eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,5 m grundsätzlich ein genehmigungsfreies Vorhaben.

Verfahrensfreie Bauvorhaben NRW BauO NRW § 62
Ansprechpartner Bauvorhaben NRW

Baden-Württemberg

Im Bundesland Baden-Württemberg zählen Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche als verfahrensfreies Bauvorhaben.

Verfahrensfreie Bauvorhaben Baden-Württemberg
Ansprechpartner Baden-Württemberg

Hessen

Überdachungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 gelten als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Untere Bauaufsichtsbehörden in Hessen
Verfahrensfreie Bauvorhaben Hessen HBO 2018 § 63

Niedersachsen

Im Bundesland Niedersachsen sind Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche von nicht mehr als 30 m² Grundfläche als verfahrensfreie Baumaßnahmen bestimmt. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor Beginn nach:

Untere Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung NBauO 2012

Schleswig-Holstein

Terrassenüberdachungen zählen in Schleswig-Holstein als verfahrensfreie Bauvorhaben, wenn es sich um eine ebenerdige Überdachung mit einer Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m handelt.

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
Unter Bauaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von bis zu 3 m als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Bauaufsichtsbehörden Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ sind in Rheinland-Pfalz ohne extra Baugenehmigung möglich. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle für Ihr geplantes Terrassendach nach.

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) 1998
Untere Bauaufsichtsbehörden Rheinland-Pfalz

Saarland

Im Saarland zählen Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 36 m² und einer Tiefe bis zu 3 m als verfahrensfreies Vorhaben.

Landesbauordnung des Saarlandes (LBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Saarland

Sachsen

Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m ist in Sachsen keine extra Terrassenüberdachung Baugenehmigung notwendig.

Sächsische Bauordnung
Untere Bauaufsichtsbehörden Sachsen

Thüringen

In Thüringen gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Thüringen

Sachsen-Anhalt

Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m gelten in Sachsen-Anhalt als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Untere Bauaufsichtsbehörden Sachsen-Anhalt

Brandenburg

Auch in Brandenburg gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m als baugenehmigungsfreie Vorhaben.

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Brandenburg

Bremen

In Bremen gelten Terrassen einschließlich möglicher Überdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3,50 m als verfahrensfreies Bauvorhaben.

Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Bauaufsichtsbehörde Bremen

Berlin

Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m gelten in Berlin als verfahrensfreie Bauvorhaben. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde noch vor Baubeginn über Ihr geplantes Terrassendach:

Bauordnung für Berlin (BauOBln)
Liste der Baugenehmigungsbehörden der Bezirke von Berlin

Hamburg

In Hamburg gelten Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3,0 m vor Erdgeschossen sowie untergeordnete Überdachungen wie zum Beispiel Hauseingangsüberdachungen als verfahrensfreie Vorhaben.

Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Zuständige Einrichtung für Bauangelegenheiten nach Wohnanschrift