Grundsätzlich benötigt man für alle Bauvorhaben in Deutschland eine Baugenehmigung. Für kleinere Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen bis zu einer gewissen Größe hat der Gesetzgeber aber zahlreiche Vereinfachungen geschaffen, damit diese auch ohne Baugenehmigung realisiert werden können. Im Herbst länger den eigenen Garten nutzen können? Da schafft ein Lamellendach Abhilfe. Dieser Ratgeber gibt Ihnen wertvolle Tipps, damit Ihre geplante Terrassenüberdachung ein voller Erfolg wird.
Die folgenden Infos wurden von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer zusammengetragen (Stand: Februar 2021) und dienen als Erstinformation.
In Deutschland gibt es in jedem Bundesland andere Regelungen bezüglich Baugenehmigung und Bauaufsicht. Je nach konkreten Bauvorhaben ist dafür eine Baugenehmigung notwendig und es muss ein Bauantrag bei der jeweiligen Gemeinde eingebracht werden. In den meisten Bundesländern sind Terrassenüberdachungen bis zu einer gewissen Fläche und Tiefe als verfahrensfreie Vorhaben eingestuft. Das ist in der jeweiligen Bauordnung des Landes geregelt. Trotz des vereinfachten Verfahrens müssen die jeweiligen Vorschriften wie der Bebauungsplan, Abstandsregeln, Denkmalschutzbestimmungen oder weitere Vorschriften beachtet werden. Klären Sie Ihr Bauvorhaben vorab mit der zuständigen Gemeine ab. Sie kann Ihnen im Zweifel mitteilen, ob und welche Genehmigungen notwendig sind, um Ihr Terrassendach bauen können.
Informieren Sie sich unbedingt vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde
Bauantragsformulare finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer. Links dazu finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber. Neben dem Antrag sind
Informieren Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeine und fragen Sie nach, welche Unterlagen für Ihr Bauvorhaben notwendig sind. Wird das neue Dach im Zuge eines Neu- oder Umbaus geplant, ist sowieso eine Baugenehmigung notwendig. Für den nachträglichen Bau einer Terrassenüberdachung finden Sie nachstehend die Vorgaben, die als verfahrensfreie Vorhaben gelten.
Der Bau eines Terrassendachs ist in den meisten Bundesländern bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Baugenehmigung an die zuständige Behörde zu stellen. Nachstehen finden Sie eine Übersicht mit den jeweiligen Landesbauordnungen und den zuständigen Ansprechpartnern je Bundesland. Vertragsfreie Verfahren bedeutet auch, dass der Bauherr in eigener Verantwortung prüfen muss, ob das geplante Bauvorhaben umgesetzt werden darf. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach und informieren Sie vorab, das schafft Klarheit:
In Bayern ist für Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m ein vereinfachtes Verfahren möglich. Das heißt, Sie können unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften das Bauvorhaben verwirklichen. Welche speziellen Regelungen gelten, sollten Sie vor Baubeginn mit Ihrer Gemeinde abklären.
Verfahrensfreie Bauvorhaben Bayern BayBO Art. 57
Ansprechpartner Bauvorhaben Bayern
Auch hier ist eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,5 m grundsätzlich ein genehmigungsfreies Vorhaben.
Verfahrensfreie Bauvorhaben NRW BauO NRW § 62
Ansprechpartner Bauvorhaben NRW
Im Bundesland Baden-Württemberg zählen Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche als verfahrensfreies Bauvorhaben.
Verfahrensfreie Bauvorhaben Baden-Württemberg
Ansprechpartner Baden-Württemberg
Überdachungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 gelten als verfahrensfreie Bauvorhaben.
Untere Bauaufsichtsbehörden in Hessen
Verfahrensfreie Bauvorhaben Hessen HBO 2018 § 63
Im Bundesland Niedersachsen sind Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche von nicht mehr als 30 m² Grundfläche als verfahrensfreie Baumaßnahmen bestimmt. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor Beginn nach:
Untere Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung NBauO 2012
Terrassenüberdachungen zählen in Schleswig-Holstein als verfahrensfreie Bauvorhaben, wenn es sich um eine ebenerdige Überdachung mit einer Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m handelt.
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
Unter Bauaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von bis zu 3 m als verfahrensfreie Bauvorhaben.
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Bauaufsichtsbehörden Mecklenburg-Vorpommern
Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ sind in Rheinland-Pfalz ohne extra Baugenehmigung möglich. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle für Ihr geplantes Terrassendach nach.
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) 1998
Untere Bauaufsichtsbehörden Rheinland-Pfalz
Im Saarland zählen Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 36 m² und einer Tiefe bis zu 3 m als verfahrensfreies Vorhaben.
Landesbauordnung des Saarlandes (LBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Saarland
Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m ist in Sachsen keine extra Terrassenüberdachung Baugenehmigung notwendig.
In Thüringen gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m als verfahrensfreie Bauvorhaben.
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Thüringen
Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m gelten in Sachsen-Anhalt als verfahrensfreie Bauvorhaben.
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Untere Bauaufsichtsbehörden Sachsen-Anhalt
Auch in Brandenburg gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m als baugenehmigungsfreie Vorhaben.
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Untere Bauaufsichtsbehörden Brandenburg
In Bremen gelten Terrassen einschließlich möglicher Überdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3,50 m als verfahrensfreies Bauvorhaben.
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Bauaufsichtsbehörde Bremen
Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m gelten in Berlin als verfahrensfreie Bauvorhaben. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde noch vor Baubeginn über Ihr geplantes Terrassendach:
Bauordnung für Berlin (BauOBln)
Liste der Baugenehmigungsbehörden der Bezirke von Berlin
In Hamburg gelten Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3,0 m vor Erdgeschossen sowie untergeordnete Überdachungen wie zum Beispiel Hauseingangsüberdachungen als verfahrensfreie Vorhaben.
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Zuständige Einrichtung für Bauangelegenheiten nach Wohnanschrift
Ob Ihr geplantes Lamellendach allen Vorschriften entspricht, kann im Zweifel nur die Baubehörde feststellen. Auch verfahrensfreie Vorhaben können von der Behörde festgestellt werden, sodass Sie sicher sein können, nach den der Baubehörde vorgelegten Plänen bauen zu dürfen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wer Ihnen Ihr Bauvorhaben schriftlich bestätigen kann.
Sollten Sie Fragen zu unserem Lamellendach Konfigurator haben oder nähere Informationen für Ihr Bauvorhaben benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.