Stand: Januar 2025
Allgemeines
1.1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der 2Mountain-Development GmbH – my-pergola24.com, Neualmerstraße 37, 5400 Hallein, Österreich (nachfolgend „Händler“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). Sie regeln die Bedingungen für die Projektierung, den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Lamellendächern sowie Sonnenschutzsystemen.
1.2. Herkunft der Produkte
Wir sind ein Handelsunternehmen mit Sitz in Österreich und übernehmen die Projektierung, Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger Lamellendächer. Die Fertigung erfolgt in Zusammenarbeit mit internationalen Lohnfertigern und Zulieferern für Ersatzteile aus der EU, die nach unseren strengen Qualitätsvorgaben arbeiten.
1.3. Maßanfertigungen und Ausschluss des Widerrufs
Unsere Lamellendächer werden individuell nach den Spezifikationen und Vorgaben des Kunden gefertigt (Maßanfertigung). Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG ist ein Widerruf nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Bestelleingang vor finaler Freigaben und Anzahlung möglich, danach ausgeschlossen und es fallen mind. 35 % Stornokosten an. Die Stornokosten sind abhängig vom Produktionsfortschritt.
1.4. Normkonformität und Qualitätssicherung
Alle unsere Lamellendächer entsprechen der europäischen Norm EN 13561, die sicherheitstechnische Anforderungen an Außenbeschattungsanlagen definiert, einschließlich Windwiderstand, Belastbarkeit und Witterungsbeständigkeit. Diese beinhaltet, dass das Lamellendach bei Sturm und Schneefall nicht geschlossen sein darf, um die Statik der Konstruktion nicht zu gefährden. Wir gewährleisten höchste Qualität und Langlebigkeit bei sachgemäßem Gebrauch.
1.5. Abweichende Bedingungen
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dies beinhaltet insbesondere Skontos oder einen Zahlungsrückhalt vor Auslieferung.
Vertragsschluss
2.1. Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine verbindliche Bestellung aufgibt und der Händler diese durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt. Änderungen nach Auftragsbestätigung sind nur gegen zusätzliche Kosten möglich.
2.2. Projektierung und Maßangaben
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter Maße und Spezifikationen. Diese werden in einer Produktionszeichnung festgehalten, die der Kunde schriftlich freigeben muss. Nach Freigabe trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Maße. Wir haften jedoch für die Umsetzung der Maße. Unsere Planungs- und Projektierungsleistungen für Lamellendächer basieren ausschließlich auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, Fotos und Maßen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass diese Angaben vollständig und korrekt sind. Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde eine technische Zeichnung zur Prüfung und Freigabe. Mit der schriftlichen Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit der bereitgestellten Angaben und übernimmt die Verantwortung für eventuelle Abweichungen zwischen den tatsächlichen Gegebenheiten und den übermittelten Daten. Sollten solche Abweichungen zu Problemen bei der Montage oder Nutzung führen, trägt der Kunde die Haftung für daraus entstehende Anpassungen oder Mehrkosten. Um eine reibungslose Planung sicherzustellen, bieten wir umfassende Unterstützung bei der Datenerfassung durch unsere Experten an.
2.3. Bauzustand und Hinweise des Kunden
Eine Projektierung für das Lamellendach ist nur möglich, wenn:
das Gebäude fertiggestellt und vollständig abgedichtet ist,
keine Eingriffe in die Gebäudeabdichtung erforderlich sind oder der Kunde den Händler schriftlich darauf hinweist, dass das Gebäude sich noch im Rohbau befindet.
Der Händler übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unvollständige Bauzustände oder fehlende Abdichtung entstehen.
2.4. Internationale Fertigung
Die Fertigung unserer Lamellendächer erfolgt in internationalen Lohnfertigungsbetrieben, die nach den Vorgaben und Spezifikationen des Händlers produzieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Produktion auch in Drittländern erfolgen kann, sofern die Qualitätssicherung gewährleistet ist.
Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Standardverfahren – Vorkasse mit Überweisung auf das Bankkonto
3.1.1. Anzahlung
Nach Auftragsbestätigung leistet der Kunde eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen.
3.1.2. Restzahlung
Die verbleibenden 50 % sind spätestens vor der Anlieferung der Ware zu leisten, um die Transportfreigabe zu ermöglichen. Der Händler behält sich das Recht vor, die Lieferung auszusetzen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.
3.2. Ratenkauf
3.2.1. Ratenzahlungsoption
Der Kunde kann die Restzahlung in maximal 36 Monatsraten begleichen. Die monatliche Rate wird individuell berechnet: Restzahlung geteilt durch die gewünschte Anzahl an Monaten (maximal 36 Monate). Der Händler kann diese Zahlungsoption ablehnen und auf das Standardverfahren „Vorkasse“ bestehen. Es wird mit Auftrag festgelegt und kann danach nicht mehr geändert werden, da die Ratenzahlungsvariante keine Rabatte oder Verkaufsaktionen berücksichtigt. Wenn sie gewährt wird, sind bestimmte Informationen zur Prüfung einzubringen und die Ratenzahlung erfolgt, wenn monatlich pünktlich zinsfrei.
3.2.2. Bonitätsprüfung
Für die Nutzung der Ratenzahlung führt der Händler eine Bonitätsprüfung durch. Hierfür können personenbezogene Daten an Auskunfteien (z. B. SCHUFA in Deutschland, KSV in Österreich) übermittelt werden. Folgende Dokumente sind dafür nötig: Meldebescheinigung, mind. ein aktueller Gehaltsnachweis und Passkopien des Auftraggebers.
3.2.3. Dauerauftrag und Eigentumsvorbehalt
Der Kunde verpflichtet sich, die Raten per Dauerauftrag zu begleichen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers.
Lieferung und Versand
4.1. Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 15 bis 18 Wochen nach Eingang der Anzahlung und Freigabe der Produktionszeichnung und kann sich im Ausnahmefall auch gering verlängern. Aus einer abweichend Lieferzeit besteht kein Rücktritts- oder Reklamationsgrund.
4.2. Zugang und Zufahrt
Der Kunde stellt sicher, dass der Lieferort eine geeignete Zufahrt und Entlademöglichkeit bietet. Mehrkosten durch erschwerte Bedingungen trägt der Kunde. In der Regel wird my-pergola24.com sich bemühen die Ware mit Kranwagen zuzustellen. Sollte es besondere Liefererschwernisse geben, ist der Kunde verpflichtet uns darauf aufmerksam zu machen und ggf. kann dies auch zu erhöhten Kosten führen.
4.3. Prüfung bei Lieferung
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung auf Schäden zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Händler oder Spediteur mitzuteilen, ansonsten gilt die Ware als unbeschädigt zugestellt und eine nachträgliche Reklamation ist nicht zulässig.
4.4. Verpackung und Lagerung
Die Ware ist bis zur Montage vor Witterungseinflüssen zu schützen. Verpackungsmaterial ist vom Kunden zu entsorgen.
Montage und Selbstaufbau
5.1. Verantwortung bei Selbstaufbau
Der Händler stellt eine detaillierte Aufbauanleitung sowie telefonische Unterstützung bereit. Schäden durch unsachgemäßen Aufbau fallen nicht unter die Garantie.
5.2. Zusätzliche Arbeiten durch Fachleute
Auch bei einer Montage durch den Händler oder Subunternehmer kann es erforderlich sein, dass der Kunde zusätzliche Abdichtungsarbeiten (z. B. Spenglerarbeiten) oder Elektroinstallationen durch einen Fachbetrieb durchführen oder überprüfen lässt.
5.3. Fundament und Stromanschluss
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung eines geeigneten Fundaments und eines fachgerechten Stromanschlusses (inklusive Erdung und Blitzschutz).
Garantie und Gewährleistung
6.1. Standardgarantie
Der Händler gewährt eine Garantie von 24 Monaten auf Material- und Herstellungsfehler. Ersatzteile sind langfristig verfügbar und auf Motoren gewähren wir bis zu 25 Jahre Garantie. Die Garantiezeit für das erworbene Lamellendach beträgt 24 Monate ab Lieferdatum. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die vollständige Bezahlung des Kaufpreises. Sofern der Kaufpreis nicht vollständig beglichen wurde, ist die Geltendmachung von Garantieansprüchen ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.
6.2. Garantieausschlüsse
Die Garantie umfasst keine Schäden durch:
unsachgemäße Nutzung,
extreme Wetterbedingungen (z. B. geschlossene Lamellen bei Schneelast oder Eis),
fehlerhaften Aufbau durch den Kunden oder Dritte.
6.3. Mängelanzeige
Mängel müssen schriftlich per Mail und mit Fotos gemeldet werden.
Haftung
7.1. Haftungsbeschränkung
Der Händler haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
7.2. Verantwortung des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit des Fundaments und die statischen Voraussetzungen am Aufbauort und ist verantwortlich für behördliche Genehmigungen. Fehlen diese, so ist kein Rücktritt vom Kauf möglich und der Kunde muss sich um die Genehmigungen selbst bemühen.
7.3 Projekt- und Bauabnahme:
Mit der Inbetriebnahme der Ware gilt das Projekt als abgenommen. Mängel sind sofort nach Aufbau, spätestens jedoch 72h nach Aufbau durch my-pergola24.com dem Unternehmen oder dem Subunternehmer anzuzeigen.
7.4 Skonto und Zahlungsrückhalt
Skonto oder andere Preisnachlässe sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde hat kein Recht, Zahlungen aufgrund von Mängeln zurückzuhalten.
Datenschutz
8.1. Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bonitätsprüfung verarbeitet. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
9.1. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hallein, Österreich. Die 2Mountain-Development GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Wir weisen auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
9.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.