1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferung, Herstellung und – sofern ausdrücklich beauftragt – Montage von maßgefertigten, motorisierten Aluminium Lamellendächern/ Pergolen samt Zubehör sowie für Service und Wartungsleistungen zwischen der 2Mountain Development GmbH, Neualmerstraße 37, 5400 Hallein, Österreich (nachfolgend „wir“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“/„Sie“).
2. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend nicht gewerblichen Zwecken abschließt. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Rangfolge der Vertragsunterlagen: 1) schriftliche Auftragsbestätigung inkl. Spezifikationen/Pläne/Leistungsumfang (AB), 2) diese AGB, 3) Bedienungs /Wartungsanleitungen, 4) sonstige produktbezogene Dokumente. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich/ in Textform ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Wir verkaufen überwiegend an Verbraucher. Ergänzende Schutz und Haftungsregelungen für Unternehmer (B2B) sind jeweils als „B2B Zusatz“ gekennzeichnet und gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist.
1. Vertragsgegenstand sind individuell nach Kundenvorgaben gefertigte bioklimatische Aluminium Lamellendächer/ Pergolen einschließlich Zubehör und – sofern vereinbart – deren Montage.
2. Unsere Produkte sind außenliegende Sonnenschutzsysteme und werden nach einschlägigen Anforderungen, insbesondere EN 13561 (Sicherheit, Windbeständigkeit, Bedienung, Dauerhaltbarkeit), hergestellt. Sie sind nicht als statisch tragende Gebäudekonstruktion oder dauerhaft regendichte Dacheindeckung konzipiert.
3. Abbildungen/Visualisierungen sind beispielhaft; technisch bedingte Abweichungen bleiben im Rahmen der Branchen /Normtoleranzen vorbehalten (siehe § 10).
1. Produktdarstellungen im Webshop/Prospekt/Angebot sind keine bindenden Angebote. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab durch: a) Abschluss des Online Bestellprozesses („Jetzt kaufen“) oder b) Annahme unseres schriftlichen/telefonischen Angebots.
2. Der Vertrag kommt zustande durch unsere Auftragsbestätigung per E Mail, durch Rechnungslegung oder durch Produktionsbeginn.
3. Der Kunde stellt sicher, dass seine E Mail Adresse korrekt ist und E Mails empfangen werden können; automatisierte Systemmails gelten als zugegangen, sobald sie im Einflussbereich des Kunden abrufbar sind.
4. Offenkundige Schreib /Rechenfehler, Kalkulations oder Übermittlungsirrtümer dürfen wir berichtigen; dem Kunden entstehen hieraus keine Ansprüche, sofern die Abweichung offensichtlich war.
1. Alle Preise sind in EUR, inkl. MwSt., zzgl. Versand /Montage /Verpackungskosten, sofern nicht anders ausgewiesen.
2. Angebote sind 14 Kalendertage gültig (Annahmefrist). Nach Fristablauf bedarf es unserer neuen Bestätigung.
3. Steigen objektiv nachweisbar Kosten für Rohstoffe, Energie, Transport, Löhne oder Zölle/Abgaben zwischen Auftragsbestätigung und Produktionsfreigabe um mehr als 5 %, sind wir zu einer angemessenen Preisänderung bis max. +10 % berechtigt. Übersteigt der Anpassungsbedarf 10 %, steht dem Verbraucher ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu; B2B Zusatz: dem Unternehmer steht ein Lösungsrecht ohne Schadensersatz zu. Bereits erbrachte Planungs /Abwicklungskosten bleiben geschuldet.
1. Standard: 50 % Anzahlung nach Auftragsbestätigung; Produktionsstart erst nach Zahlungseingang. Rest 50 % vor Anlieferung/Transportfreigabe. Skonto/Haftrücklass ausgeschlossen.
2. Ratenkauf (nur für die Rest 50 %): bis zu max. 36 gleich hohe, zinsfreie Monatsraten; Voraussetzungen: positive Bonitätsprüfung, SEPA Dauerauftrag startet mit Auftragsbeginn, Einhaltung der „Besonderen Bedingungen Ratenkauf“. Bei Verzug: Terminsverlust (alle Raten sofort fällig), Verzugszinsen 8 % p. a., angemessene Mahn /Inkassokosten.
3. Bonität: Der Kunde stimmt einer Bonitätsprüfung (z. B. KSV, SCHUFA) zu und weist Wohnsitz (Meldebestätigung) und regelmäßigen Gehaltseingang nach (zumindest 1 Lohnnachweis des letzten Monats); Rechtsgrundlage ist Vertragserfüllung/ berechtigtes Interesse. Bei negativer Auskunft können wir Vorkasse/ Sicherheiten verlangen, Lieferungen zurückhalten oder kostenpflichtig zurücktreten.
4. Zahlungsabzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung:
a. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche, Beanstandungen oder noch offener Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche zurückzuhalten oder zu kürzen.
b. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt.
c. Verbraucher dürfen nur dann Zahlungen zurückbehalten, wenn und soweit der geltend gemachte Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
d. Insbesondere unzulässig ist die eigenmächtige Kürzung von Zahlungen wegen behaupteter Mängel, Service- oder Lieferverzögerungen, solange kein gerichtlicher Titel oder schriftliches Anerkenntnis unsererseits vorliegt.
1. Der Kunde beschafft auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen/Bewilligungen (Bau , WEG , Nachbar , Denkmalschutz, Ortsbild etc.) vor Produktionsfreigabe und weist diese auf Verlangen nach.
2. Fehlende/versagte Genehmigungen begründen kein Rücktritts oder Rückgaberecht bei Maßanfertigungen; Fristen ruhen/verlängern sich, Mehr /Lager /Fehlfahrtkosten trägt der Kunde.
1. Der Kunde ist für korrekte Maße, Fundament/Betonierung/Tragfähigkeit, Abdichtung (insb. Wandanschlüsse), Entwässerung/Spenglerarbeiten, Stromzuführung/Schutzorgane/Blitzschutz verantwortlich. Wir führen kein Aufmaß und keine Betonierung durch.
2. Der Kunde bestätigt Ebenheit/Tragfähigkeit/Zugänglichkeit/ Stromversorgung der Baustelle. Werden Site Readiness Voraussetzungen am Termin verfehlt, erfolgt Abbruch; Kosten: Fehlfahrtpauschale 550 €, Wartezeit 160 €/h/Team, erneute Anfahrt zum Selbstkostenpreis.
1. Produktionsfreigabe erfolgt durch: a) Eingang der Anzahlung oder b) ausdrückliche Freigabe (E Mail) oder c) telefonisch erklärte Freigabe, die wir dokumentieren.
2. Änderungen nach Freigabe gelten als Nachträge und verschieben Fristen und können Zusatzkosten verursachen.
1. Lieferzeiten sind Richtwerte und beginnen erst nach Eingang der Anzahlung, Produktionsfreigabe und Klärung aller technischen/behördlichen Punkte. Bei Maßanfertigungen ist – je nach Komplexität – eine Lieferzeit bis zu 18 Wochen üblich.
2. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Ereignisse (Krieg, Pandemien/Epidemien, Streik, Rohstoff /Energie /Transportengpässe, Witterungsextreme, staatliche Maßnahmen, Zoll, Störung von Speditionsrouten) verlängern Fristen angemessen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nicht zulässig.
3. Standard Lieferart: frei Bordsteinkante (DAP) mit Kranwagen. Der Kunde stellt Zufahrt, Entladehilfe/Hilfspersonal bereit; Verbringung zum Aufstellort erfolgt nur soweit es der Kranausleger und die Zufahrtsmöglichkeiten erlauben.
4. Annahmeverzug: Verweigert der Kunde die Annahme/Entladung oder ist sie aus kundenseitigen Gründen nicht möglich, trägt er Kosten der Fehlfahrt sowie Einlagerung und der erneuten Zustellung zum Selbstkostenpreis.
5. Lieferdatum = Rechnungsdatum. Rechnungslegung kann am Versand /Liefer /Montagetag erfolgen; die Zahlungsfälligkeit richtet sich nach § 5.
1. Fertigung, Lieferung und Montage erfolgen nach den für die jeweilige Produktgruppe geltenden branchenüblichen Fertigungs- und Montagetoleranzen, insbesondere unter Bezugnahme auf die anerkannten technischen Regeln (z. B. EN-Normen und RAL-Richtlinien).
2. Geringfügige Abweichungen in Maßen, Spaltmaße, Winkeln, Oberflächen, Strukturen, Farbton, Glanzgrad oder Beschichtung, die innerhalb dieser allgemein anerkannten Toleranzen liegen und die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
3. Dies gilt auch für Farb- und Strukturunterschiede zwischen Einzelteilen, Zubehör oder Nachlieferungen infolge unterschiedlicher Chargen oder Produktionsbedingungen.
1. Betriebspflichten: Bei Schnee/Frost und ab Wind ca. ≥ 50 km/h sind die Lamellen offen zu halten; Lastüberschreitungen sind zu vermeiden. Zubehör ist zu sichern/abzunehmen.
2. Wartungsfugen/Dichtheit: geringe Feuchte/Kondensat, Tropfen an Wartungsfugen, Spritzwasser bei Starkregen sowie witterungs- /temperaturbedingte Geräusche sind systemimmanent und kein Mangel.
3. Elektro: Anschluss/Abnahme ausschließlich durch konzessionierten Elektriker bauseits; unsere Vorinstallation ist keine Endabnahme.
4. Smart/Cloud/Funk: Drittanbieter Ökosysteme (App/Cloud/ Funk/KNX) können sich ändern/auslaufen; hierfür übernehmen wir keine Haftung. Funktions- /Serviceänderungen liegen außerhalb unseres Einflusses.
5. Standortbedingungen: In Küsten /Industrieatmosphäre (Salz/ Chlor/Chemikalien) sind korrosive Effekte wahrscheinlicher; ohne speziell bestellte Korrosionsschutz Variante besteht hierfür kein Garantieanspruch.
6. Stehendes Wasser in geringem Ausmaß in den Regenblechen ist kein Mangel und systemimmanent, da der Rahmen und die Entwässerung sich in Waage befinden müssen.
1. Montage ist nur Vertragsbestandteil, wenn ausdrücklich vereinbart. Erfolgt Montage durch den Kunden/Dritte, tragen diese die Verantwortung für Befestigung, Statik, Elektro, Dichtung/Entwässerung.
2. Zusatzaufwand (Kran, Gerüst, Sperrungen, Sondergenehmigungen) ist bauseits zu stellen; andernfalls berechnen wir diese Positionen nach Aufwand/Preisliste.
3. Terminverschiebungen < 72 h vor Termin aus Kundengründen können zu mehrwöchigen Verzögerungen führen und allenfalls verrechnet werden.
1. Bei Lieferung ohne Montage gilt die Ware mit Übergabe an den Kunden als übergeben; bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe, bei Unternehmern mit Übergabe an den Spediteur über.
2. Bei Montage erfolgt die Abnahme durch Inbetriebnahme und Übergabe durch Monteur vor Ort. Spätestens gilt die Leistung als abgenommen und übergeben, sobald die Anlage in Betrieb genommen wurde oder 48 Stunden nach Mitteilung der Fertigstellung ohne wesentliche Mängelrüge verstrichen sind (fiktive Abnahme).
3. Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum.
1. Transportschäden sind bei Annahme bestmöglich zu dokumentieren (Fotos, Vermerk) und uns unverzüglich mitzuteilen; Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Verbraucher: Verdeckte Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung zu rügen.
B2B Zusatz: Offene Mängel spätestens binnen 2 Tagen nach Empfang, verdeckte Mängel nach Entdeckung unverzüglich schriftlich rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
1. Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen (Art. 16 lit. c FAGG/ § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
2. Stornierungspauschalen bei Kundenseite: a) ab Fertigungsstart bis 3 Tage: 35 %. Danach 100 % (Maßanfertigung). Weiterer nachweisbarer Schaden bleibt vorbehalten.
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bei Ratenkauf bleibt das Eigentum bis zur letzten Rate vorbehalten.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss seine ausdrückliche Zustimmung, dass wir im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer sonstigen Nichterfüllung berechtigt sind, die noch in unserem Eigentum befindlichen Waren auf eigene Kosten wieder in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde uns oder unseren beauftragten Personen, nach vorheriger Terminankündigung das Grundstück oder die Räumlichkeiten, auf bzw. in denen sich die Ware befindet, zum Zwecke der Rückholung zu betreten. Wir verpflichten uns, den Zutritt so schonend wie möglich durchzuführen, Eigentumsrechte des Kunden zu wahren und keine weitergehenden Eingriffe vorzunehmen. Diese Rückholung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern als Ausübung des Eigentumsvorbehalts; der Anspruch auf Zahlung und Schadensersatz bleibt unberührt.
3. B2B Zusatz (erweitert/verlängert): Verarbeitung/Einbau der Vorbehaltsware erfolgt für uns; wir erwerben Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts. Forderungen aus Weiterveräußerung/Einbau sowie Versicherungsleistungen gelten in Höhe unseres Rechnungswerts als an uns abgetreten; der Unternehmer hat Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.
1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Verbraucher: 24 Monate ab Übergabe. Für fest mit dem Bauwerk verbundene Leistungen gelten die einschlägigen zivilrechtlichen Fristen; für Verschleiß /Umweltteile 24 Monate.
2. Kein Mangel sind insbesondere: a) zulässige Toleranzen nach § 10; b) UV bedingte Farb /Glanzänderungen, witterungsbedingte Alterung; c) Wartungsfugen, geringe Undichtigkeiten bei Starkregen, Kondensat/Feuchtigkeit; d) Schäden aus unsachgemäßer Montage/Nutzung, fehlender Wartung, unzureichendem Fundament/Abdichtung/Entwässerung; e) Abweichungen wegen Chargen/Struktur/Glanz im zulässigen Rahmen.
3. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Voraussetzung ist eine konkrete Mängelbeschreibung mit Foto /Videonachweis.
4. Eingriffe/Umbauten/Reparaturen durch den Kunden/Dritte ohne unsere Zustimmung schließen Gewährleistungsansprüche aus, soweit dadurch der Mangel verursacht oder verschlimmert wurde.
5. B2B Zusatz: Aufwendungsersatz (Aus /Einbau, Wegezeiten, Hebezeug) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; es gilt die kaufmännische Rügeobliegenheit.
6. Bei berechtigten Gewährleistungsfällen tragen wir die notwendigen Aufwendungen der Nacherfüllung im gesetzlichen Umfang. Wird im Rahmen einer vom Kunden veranlassten Prüfung festgestellt, dass kein Gewährleistungsmangel vorliegt, oder dass der beanstandete Mangel auf äußere Einflüsse, Bedienfehler, fehlende Wartung oder nicht von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, trägt der Kunde sämtliche dadurch entstandenen Kosten (insbesondere Anfahrts-, Arbeits- und Materialkosten) nach den zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Service- und Wartungspreisen.
7. B2B-Zusatz: Auch im Falle berechtigter Mängelrügen werden Transport-, Wege-, Hebe- und Montagekosten nicht übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1. Zusätzlich zur Gewährleistung gewähren wir: 10 Jahre auf Struktur/Rahmen, 5 Jahre auf Mechanik/Lamellen, 2 Jahre auf elektrische Komponenten/Zubehör.
2. Voraussetzungen: fachgerechte Montage, regelmäßige Wartung gemäß Anleitung/Wartungsplan, ordnungsgemäße Nutzung innerhalb der Betriebsgrenzen (§ 11).
3. Nicht gedeckt sind u. a.: UV Ausbleichen, Korrosionsspuren, Schäden durch Sturm/Hagel/Schnee/Frost/Hitze, salz /chlor /chemikalienhaltige Umgebungen, Überspannung/Blitz, Vibrationen, Glasbruch, Fremdteile, Eingriffe Dritter, mangelnde Wartung, Standort /Bauwerksmängel (Fundament/Abdichtung/Entwässerung), Wartungsfugen und deren Erneuerung.
4. Garantiefälle sind innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung mit Fotodokumentation und Kaufnachweis zu melden. Erfüllungsform nach unserer Wahl: Ersatzteil, Ersatzlieferung oder Erstattung bis zur Höhe des Kaufpreises. Arbeits , Wege , De /Remontage , Hebe und Transportkosten sind nicht Bestandteil der Garantie.
5. Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Bei offenen Forderungen aus demselben Kauf können freiwillige Garantieleistungen bis zur Klärung ausgesetzt werden (gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt).
1. Der Kunde ist verpflichtet, Reinigung/Wartung in den empfohlenen Intervallen (mindestens jährlich, empfohlen halbjährlich) durchzuführen/ durchführen zu lassen; Nachweise sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
2. Wartung umfasst mindestens: Reinigung Lamellen/Abläufe, Prüfung/Erneuerung von Dicht /Wartungsfugen, Schmierung/ Nachstellen von Mechanik, Kontrolle/ Nachziehen von Verschraubungen, Funktionsprüfung Entwässerung/Elektro sicht und zugänglich.
3. Service /Wartungsarbeiten sind nicht Bestandteil von Gewährleistung/Garantie und werden nach gültiger Preisliste Wartung abgerechnet; Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
4. Ersatzteilverfügbarkeit wird nach wirtschaftlicher Zumutbarkeit und Verfügbarkeit des Herstellers angestrebt; nachfolgende Artikel können in Farbe/Form abweichen.
1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
3. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung für Sach /Vermögensschäden auf den Netto Auftragswert, maximal 5 % der Bruttosumme, begrenzt; dies gilt nicht bei Personenschäden oder Produkthaftung.
4. Keine Haftung für Folge /indirekte Schäden, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, für Konnektivitäts /Cloud /Dritt App Änderungen sowie für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung oder bauseitiger Mängel.
1. Bei höherer Gewalt (insb. Krieg, Terror, Epidemien/Pandemien, Naturkatastrophen, Streik/Aussperrung, Rohstoff /Energie /Transportkrisen, behördliche Maßnahmen, Zoll) ruhen Leistungspflichten; Fristen verlängern sich um den Zeitraum der Störung zzgl. Anlaufpuffer.
2. Dauert die Störung länger als 12 Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Hardship: Ändern sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen unvorhersehbar wesentlich (z. B. außergewöhnliche Kosten /Marktverwerfungen), verhandeln die Parteien binnen 30 Tagen über eine angemessene Anpassung; gelingt keine Einigung, kann jede Partei den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil lösen.
1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung, abwicklung (inkl. Lieferung/Montage), Bonitätsprüfung, Garantie /Serviceabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Näheres ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung (Website).
2. Daten werden an notwendige Dienstleister (z. B. Speditionen, Zahlungsdienstleister, Auskunfteien) übermittelt, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich.
1. Sämtliche Pläne, Zeichnungen, technische Unterlagen, Konstruktionsdaten, 3D-Visualisierungen, Angebote, Preisberechnungen, Prospekte, Fotos, Texte, Software, Marken, Logos und sonstige Unterlagen, die dem Kunden von uns in physischer oder elektronischer Form überlassen oder zugänglich gemacht werden, bleiben unser ausschließliches geistiges Eigentum. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Dokumente ausdrücklich urheberrechtlich gekennzeichnet sind oder nicht.
2. Der Kunde erhält daran kein Eigentum und keine Nutzungsrechte, sondern ausschließlich ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht, beschränkt auf die Prüfung des Angebots bzw. die Durchführung des konkreten Auftrags.
3. Jede Weitergabe, Veröffentlichung, Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Nachahmung oder Überlassung an Dritte – insbesondere an Mitbewerber oder andere Anbieter – ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die Unterlagen oder Planungen zur Einholung von Vergleichsangeboten verwendet werden.
4. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 450 € je Einzelfall. Weitergehende Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche bleiben unberührt. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens ist ausdrücklich vorbehalten.
5. Wir behalten uns vor, im Falle der unberechtigten Nutzung, Offenlegung oder Weitergabe von Planungs- oder Angebotsunterlagen auch gerichtlich Unterlassung und Schadenersatz geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle erforderlichen Informationen zur Nachverfolgung solcher Verstöße unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
1. OS Plattform der EU Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr
2. E Mail: support@my pergola24.com
3. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Für Verbraucher gilt die Rechtswahl nur, soweit zwingender Schutz ihres Wohnsitzstaates nicht entzogen wird.
3. B2B Gerichtsstand: ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg; wir können auch am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers klagen.
1. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Rechte aus früheren Pflichtverletzungen werden durch eine Kulanzleistung nicht verwirkt.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
3. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung.
Stand: Oktober 2025
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